Allgemeine Verkaufsbedingungen der curea medical GmbH (AVB curea)
Stand: 13.08.2012
1 Geltungsbereich, Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB curea) gelten für unsere Verkaufsverträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Die AVB curea gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben. Die AVB curea gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von ihnen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.3 Soweit sie in den AVB curea nicht modifiziert oder ausgeschlossen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
2 Angebot und Annahme, Angebotsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus ihnen nichts anderes ergibt.
2.2 Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern die Bestellung keine andere Bindungsfrist beinhaltet, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann sowohl ausdrücklich (z.B. durch Auftragsbestätigung) als auch stillschweigend durch Auslieferung der Ware erklärt werden.
3 Lieferungen und Lieferzeit
3.1 Lieferungen erfolgen ab Werk in DE-37339 Berlingerode.
3.2 Sortierte Teillieferungen sind zulässig, soweit sie vorher angekündigt werden und dem Kunden zumutbar sind. Sie gelten als zumutbar, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
3.3 Von uns in Aussicht gestellte Lieferfristen und -termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
3.4 Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug oder wird uns eine Lieferung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser AVB curea beschränkt.
4 Erfüllungsort, Versand, Verpackung
4.1 Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen
aus dem Vertragsverhältnis DE-37339 Berlingerode.
4.2 Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns. Alle Sendungen reisen auch im Falle frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Kunden.
5 Preis und Zahlung
5.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lager zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Zoll, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
5.2 Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung
höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
5.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.4 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
5.5 Im Falle einer Skontovereinbarung ist nur der reine Warenwert ohne Frachtkosten skontierfähig. Berechtigung zum Skonto besteht nur, falls das Konto des Kunden keine anderweitigen fälligen Rechnungsbeträge aufweist.
6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, die Ware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (unten 6.5) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
6.3 Im Fall der Weiterveräußerung der Ware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) unserer Forderung an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der gelieferten Ware treten oder sonst hinsichtlich dieser entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen
Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung dürfen wir nur im Verwertungsfall widerrufen.
6.4 Greifen Dritte auf die gelieferte Ware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns hierfür der Kunde.
6.5 Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware herauszuverlangen.
6.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7 Mängelhaftung
7.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
7.2 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer Wahl, die innerhalb angemessener Frist zu treffen ist, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
7.5 Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in Ziffer 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
8 Rücksendungen
Rücksendungen jedweder Art werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Sonderanfertigungen, angebrochene Packungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Anfallende Transportkosten gehen, wenn nicht anders durch uns bestätigt, zu Lasten des Kunden. Das gilt nicht für den Fall berechtigter Mängelrügen.
9 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
9.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen eingeschränkt.
9.2 Wir haften nicht
a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter,
Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,
b) im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nichtleitenden Angestellten oder
sonstigen Erfüllungsgehilfen,
soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder Dritten oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.
9.3 Soweit der vorstehende Haftungsausschluss nicht greift und wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder die wir hätten kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
9.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Personen-, Sach- und Produktvermögensschäden auf einen Betrag von EUR 10.000.000 je Schadensfall (entsprechend den derzeitigen Deckungssummen unserer Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
9.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
9.6 Vorstehende Einschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist DE-48565 Steinfurt Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.